Für alle Studiengänge muss zur ersten Stufe des Verfahrens eine Liste der eingereichten Arbeiten, ein Lebenslauf, eine Seite DIN A4 umfassende Ausarbeitung zur Erläuterung der Arbeiten sowie eine Selbstständigkeitserklärung hochgeladen werden. Folgend die weiteren Anforderungen für die jeweiligen Studiengänge.
Studiengang BA Film & Sound
Erste Verfahrensstufe
- mindestens eine, maximal zwei filmische oder auditive Arbeitsproben
- eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung
Zweite Verfahrensstufe
- Prüfungsaufgabe vor Ort
- Kolloquium von max. 20 Min. Dauer zum Kontext der Prüfungsaufgabe und der Hausarbeit
Studiengang BA Fotografie
Erste Verfahrensstufe
- Arbeitsproben aus 4 - 6 Bildserien à 5 - 7 Bilder, mind. 20 Bilder - die Arbeitsproben können aus Fotografien oder auch Videos/Filmen bestehen
- eine Hausaufgabe, die praktisch, konzeptionell und künstlerisch-gestalterisch überzeugend umgesetzt werden soll.
Zweite Verfahrensstufe
- ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium
Studiengang BA Kommunikationsdesign
Erste Verfahrensstufe
- mind. 15 Arbeitsproben wie Zeichnung, Illustration, Typografie, Print, computergenerierte Designs, Foto, Film, Installation
- eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung
Zweite Verfahrensstufe
- ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium
Studiengang BA Objekt- und Raumdesign
Erste Verfahrensstufe
- mindestens 20 Arbeitsproben/Blättern zu unterschiedlichen Themen/Projekten wie räumliche, zeichnerische Darstellungen, Objekte, Installationen, Skizzenbücher
Zweite Verfahrensstufe
- mehrstündige praktische Prüfungsaufgabe und mit anschließend max. 20-minütigem Gespräch
Studiengang BA Serious Games & Digital Knowledge
Erste Verfahrensstufe
- min. 15 Arbeitsproben wie Zeichnungen, Illustrationen (analog oder digital: Concept Art, Character Designs, Game Environments etc.), Typografie, User Interfaces, 3D-Modelling, Foto, Film, Animation (2D/3D), Installation, GameJam-Produkte, Pen-Paper-Szenarien, (interaktive) Dialoge (z.B. in Inky, Twine oder Ren'Py), Elektronische Spielzeuge (als Foto-Dokumentation, ggf. mit Code-Beispiel; z.B. mit Arduino oder Rapsberry Pi erstellt), Video-Essays, Spiele-Kritiken, Level-Entwürfe, Sound-Files (z.B. Musik, Soundeffekte, Atmosphärisches), Objekt- und Raumgestaltung oder Konzepte für digitale / analoge Spiele (in 2D-Präsentationsform) vorzulegen.
- eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung
Zweite Verfahrensstufe
- ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium
Die gültige Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelorstudiengänge finden Sie hier.