Anforderungen in der ersten und zweiten Stufe des Verfahrens für BA Studiengänge

Für alle Studiengänge muss zur ersten Stufe des Verfahrens eine Liste der eingereichten Arbeiten, ein Lebenslauf, eine Seite DIN A4 umfassende Ausarbeitung zur Erläuterung der Arbeiten sowie eine Selbstständigkeitserklärung hochgeladen werden. Folgend die weiteren Anforderungen für die jeweiligen Studiengänge.

Erste Verfahrensstufe

  • mindestens eine, maximal zwei filmische oder auditive Arbeitsproben
  • eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung

Zweite Verfahrensstufe

  • Prüfungsaufgabe vor Ort
  • Kolloquium von max. 20 Min. Dauer zum Kontext der Prüfungsaufgabe und der Hausarbeit

Erste Verfahrensstufe

  • Arbeitsproben aus 4 - 6 Bildserien à 5 - 7 Bilder, mind. 20 Bilder - die Arbeitsproben können aus Fotografien oder auch Videos/Filmen bestehen
  • eine Hausaufgabe, die praktisch, konzeptionell und künstlerisch-gestalterisch überzeugend umgesetzt werden soll.

Zweite Verfahrensstufe

  • ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium

Erste Verfahrensstufe

  • mind. 15 Arbeitsproben wie Zeichnung, Illustration, Typografie, Print, computergenerierte Designs, Foto, Film, Installation
  • eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung

Zweite Verfahrensstufe

  • ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium

Erste Verfahrensstufe

  • mindestens 20 Arbeitsproben/Blättern zu unterschiedlichen Themen/Projekten wie räumliche, zeichnerische Darstellungen, Objekte, Installationen, Skizzenbücher

Zweite Verfahrensstufe

  • mehrstündige praktische Prüfungsaufgabe und mit anschließend max. 20-minütigem Gespräch

Erste Verfahrensstufe

  • min. 15 Arbeitsproben wie Zeichnungen, Illustrationen (analog oder digital: Concept Art, Character Designs, Game Environments etc.), Typografie, User Interfaces, 3D-Modelling, Foto, Film, Animation (2D/3D), Installation, GameJam-Produkte, Pen-Paper-Szenarien, (interaktive) Dialoge (z.B. in Inky, Twine oder Ren'Py), Elektronische Spielzeuge (als Foto-Dokumentation, ggf. mit Code-Beispiel; z.B. mit Arduino oder Rapsberry Pi erstellt), Video-Essays, Spiele-Kritiken, Level-Entwürfe, Sound-Files (z.B. Musik, Soundeffekte, Atmosphärisches), Objekt- und Raumgestaltung oder Konzepte für digitale / analoge Spiele (in 2D-Präsentationsform) vorzulegen.
  • eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung

Zweite Verfahrensstufe

  • ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium

Voraussichtlicher Studienbeginn Wintersemester 2024/25. 
Der neue Studiengang wurde bisher noch nicht abschließend akkreditiert. Das bedeutet, dass der Studienbeginn eventuell erst ab dem Wintersemester 2025/26 beginnen kann.

Die gültige Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelorstudiengänge finden Sie hier.