Ihre Bewerbung für den Masterstudiengang Szenografie und Kommunikation des Fachbereichs Design an der Fachhochschule Dortmund bis zum Sommersemester 2025
Das Studium im neu konzipierten dreisemestrigen Masterstudiengang Szenografie und Kommunikation / Scenographic Design and Communication am Fachbereich Design der FH ist ein Graduiertenstudium für examinierte Designer, Architekten, Raumplaner und ähnlich ausgebildete Kreative, wie auch für Medien-, Kultur- und Geisteswissenschaftler, die eine berufliche Tätigkeit im szenografischen Bereich anstreben.
Für Absolvent*innen von 6semestrigen BA- Abschlüssen wird ein einsemestriges Angleichstudium angeboten.
Studienvoraussetzungen
Studienabschluss
A Ein Diplom- oder Bachelor-Studium in den Fachrichtungen Design/Gestaltung, Architektur/Innenarchitektur, Städtebau-/Stadt-/Raumplanung oder eines vergleichbaren Studiums an einer Hochschule mit curricularen Anteilen eines raumorientierten gestalterischen Studiums.
B Oder ein wissenschaftliches Diplom- oder Bachelor-Studium in einem kunst-, medien-, kultur-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftlichen Kontext in einem Studiengang mit ausgewiesenen curricularen Anteilen, die sich auf die szenografischen Gestaltungsfelder in Praxis oder wissenschaftlicher Analyse beziehen.
Sprache
Der bilinguale Studiengang Szenografie und Kommunikation/Scenographic Design and Communication wird alternativ mit „überwiegend deutschsprachiger Schwerpunkt“ und dem „überwiegend englischsprachigen Schwerpunkt“ angeboten.
Die Studienbewerber*innen müssen sich bereits bei der Bewerbung für einen sprachlichen Schwerpunkt entscheiden und entsprechend dem gewünschten sprachlichen Schwerpunkt des Studiengangs folgende Sprachniveaus nachweisen:
a) überwiegend deutschsprachiger Schwerpunkt:
Für den Studiengang mit dem sprachlichen Schwerpunkt „überwiegend deutschsprachiger Schwerpunkt“ ist die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache nachzuweisen. Der Nachweis für Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung oder ihren Hochschulabschluss nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, erfolgt z. B. durch die „DSH-2“ Sprachprüfung (abgelegt an einer Hochschule, nicht an einem privaten Sprachinstitut), den Test „Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mit mindestens 16 Punkten in allen vier Prüfungsteilen (auch wenn als Einzelergebnis die Niveaustufe 3 dabei ist) oder die Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“.
b) überwiegend englischsprachiger Schwerpunkt:
Für den Studiengang mit dem sprachlichen Schwerpunkt „überwiegend englischsprachiger Schwerpunkt“ ist die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache der Studienbewerber*innen nachzuweisen. Der Nachweis kann in Ausnahmefällen durch ein äquivalentes Zertifikat oder als Nachweis mit den entsprechenden Mindestanforderungen (entsprechend C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER) erbracht werden. Der Fachausschuss entscheidet, ob eine Äquivalenz vorliegt.
Künstlerisch – gestalterische Eignung
Zur Einschreibung in den Studiengang ist ein Nachweis der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung nötig.In einem Feststellungsverfahren weisen die Studienbewerber*innen nach, dass sie die studiengangsbezogene künstlerisch-gestalterische Eignung besitzen, die das Erreichen der Studienziele erwarten lässt. Die Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung, wird jährlich zweimal in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.
Teilnahme am Eignungsverfahren
Bewerbung
Eignungsverfahren
Stufe 1
Registrierung und Upload der Arbeiten
Bis Sonntag, 19.01.2025 müssen Sie sich auf diesem Portal zur Teilnahme an der Eignung registrieren und können dann Ihre Arbeiten hochladen.
1. Online Registrierung
2. BA- oder Diplom-Zeugnis (oder Notenspiegel des Abschlusssemesters oder vorletzten Semesters als Scan, falls der Abschluss noch nicht vorliegt)
3. Kurzbiografie (PDF)
4. Portfolio oder wissenschaftliches Kompendium (PDF)
a) Für Bewerber*innen aus gestalterischen Fächern: ein Portfolio mit mindestens drei eigenständigen Arbeitsproben (Präsentationen mit Kommentar und Beschreibung) aus mindestens einem der Kontexte:
• szenografische Gestaltung (Kontext, Bühne/Theater, Museum/Ausstellung, Messe/Event, Setdesign/Medienproduktion oder Virtuelle Räume)
• Objekt-, Raum- und architekturbezogenes Design
• temporäres Kommunikationsdesign im Kontext Unternehmenskommunikation / Kampagnen oder
• Werbung/Markeninszenierung
• temporäres Mediendesign (Kontext Performance/Installation)
b) Für Bewerber*innen aus wissenschaftlichen Fächern:
ein Kompendium von wissenschaftlichen Untersuchungen oder anderen akademischen Ergebnissen, die eine Auseinandersetzung mit szenografischen Themata nachweisen.
5. Liste der eingereichten Unterlagen, die mit einer schriftlichen Erklärung zu versehen ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Arbeiten selbständig ausgeführt hat.
Die Arbeitsproben des Portfolios bzw. die nachgewiesenen wissenschaftlichen Untersuchungen oder akademischen Ergebnisse von Bewerberinnen und Bewerbern die die Studienvoraussetzungen (A1a oder A1b) erfüllen, werden von einer gewählten Kommission nach folgenden Aspekten bewertet:
a) konzeptionelle Kompetenz,
b) künstlerisch gestalterische Kreativität,
c) designerische Lösungskompetenz und
d) organisatorische und moderative Kompetenz oder wissenschaftlicher Konsistenz
Nach den in Absatz 1 genannten Aspekten entscheidet die Kommission über die Zulassung zur zweiten Stufe des Verfahrens. Die Benachrichtigung zur Zulassung zur Stufe 2 des Verfahrens erfolgt am 21.01.2025 per Mail (bitte unbedingt regelmäßig den Maileingang und den Spamordner überprüfen).
Den nicht für die zweite Stufe des Verfahrens zugelassenen Bewerber*innen wird das Ausscheiden aus dem Verfahren zeitnah mitgeteilt.
Stufe 2
Kolloquium/persönliches Gespräch
Die Stufe 2 des Verfahrens findet am 24.01.2025 ganztägig online per Webex statt. Es dient dazu, die bisher gewonnen Eindrücke zu überprüfen und zu vertiefen. Bei dem Kolloquium wird von den Bewerber*innen eine maximal fünfminütige Schilderung eines möglichen szenografischen Master-Projektes erwartet.
Auch Rückfragen zum Portfolio können Inhalt des Kolloquiums sein.
Ergebnis des Eignungsfeststellung Stufe 2
1. Die Feststellung der Eignung unter den oben genannten Aspekten wird mit einer Gesamtdurchschnittsnote von 4,0 oder besser zuerkannt.
2. Die Einreichungen werden nach Ablauf der Frist von einem Monat unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
Die Studienplatzbewerbung
Die Studienplatzbewerbung für das Sommersemester 2025, ist vom 01.12.24 bis zum 15.01.25 auf dem Studienportal der Fachhochschule Dortmund möglich.
Wenn folgendes zutrifft:
- Studienvoraussetzungen sind erfüllt
- Bewerbung im Studienportal der Fachhochschule Dortmund (EU-Bewerbung) oder bei uni-assist (Nicht-EU-Bewerbung) ist erfolgt, Antrag wurde bis zum 15.01. (für das Sommersemester) oder 15.07. (für das Wintersemester) online abgegeben
- Eignungsfeststellung ist bestanden
- Sprachnachweise sind geliefert
Dann freuen wir uns auf ihre Einschreibung und die Aufnahme des Studiums im Master Szenografie und Kommunikation!
Beratung
Bei Sie Fragen zu ihrer Bewerbung und Zulassung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro (https://www.fh-dortmund.de/service-einheiten/studienbuero.php) oder per E-Mail an bewerbung@fh-dortmund.de.
Bei Fragen zum Eignungsverfahren wenden Sie sich an Prof. Martin Middelhauve (Vorsitzender der Eignungskommission).
Wichtige Informationen zum Thema Bewerbung und Einschreibung finden Sie unter https://www.fh-dortmund.de/studieren/bewerben-einschreiben.