Anforderungen in der ersten und zweiten Stufe des Verfahrens für BA Studiengänge

Folgend die Anforderungen für den jeweiligen Studiengange im Rahmen der Eignung.

Erste Verfahrensstufe

  • mindestens eine, maximal zwei filmische oder auditive Arbeitsproben
  • eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung

Zweite Verfahrensstufe

  • Prüfungsaufgabe vor Ort
  • Kolloquium von max. 20 Min. Dauer zum Kontext der Prüfungsaufgabe und der Hausarbeit

Erste Verfahrensstufe

  • Arbeitsproben aus 20 - 30 Bildern, vorwiegend in Serien. Zusätzlich können Bewegtbilder/Videos und KI generierte Bilder eingereicht werden. Diese müssen deutlich gekennzeichnet werden.
  • eine Hausaufgabe, die eine praktische Arbeit nach Vorgabe der Kommission, mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung beinhaltet

Zweite Verfahrensstufe

  • ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium

Erste Verfahrensstufe

  • mind. 15 Arbeitsproben wie Zeichnung, Illustration, Typografie, Print, computergenerierte Designs, Foto, Film, Installation
  • eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung

Zweite Verfahrensstufe

  • ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium

Erste Verfahrensstufe

  • mindestens 20 Arbeitsproben/Blättern zu unterschiedlichen Themen/Projekten wie räumliche, zeichnerische Darstellungen, Objekte, Installationen, Skizzenbücher

Zweite Verfahrensstufe

  • mehrstündige praktische Prüfungsaufgabe und mit anschließend max. 20-minütigem Gespräch

Erste Verfahrensstufe

  • min. 15 Arbeitsproben wie Zeichnungen, Illustrationen (analog oder digital: Concept Art, Character Designs, Game Environments etc.), Typografie, User Interfaces, 3D-Modelling, Foto, Film, Animation (2D/3D), Installation, GameJam-Produkte, Pen-Paper-Szenarien, (interaktive) Dialoge (z.B. in Inky, Twine oder Ren'Py), Elektronische Spielzeuge (als Foto-Dokumentation, ggf. mit Code-Beispiel; z.B. mit Arduino oder Rapsberry Pi erstellt), Video-Essays, Spiele-Kritiken, Level-Entwürfe, Sound-Files (z.B. Musik, Soundeffekte, Atmosphärisches), Objekt- und Raumgestaltung oder Konzepte für digitale / analoge Spiele (in 2D-Präsentationsform) vorzulegen.
  • eine Hausaufgabe, die eine oder mehrere praktische Arbeiten mit konzeptioneller und künstlerisch-gestalterischer Aufgabenstellung

Zweite Verfahrensstufe

  • ein mündliches Interview bzw. ein Kolloquium

Die gültige Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelorstudiengänge finden Sie hier.