Willkommen beim digitalen Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung

Dieses Portal ermöglicht es Ihnen Ihre Bewerbung für das Eignungsverfahren (Feststellungsverfahren der studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung) in allen Studiengängen des Fachbereichs Design digital abzugeben.

Übersicht der Fristen zur studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
Studiengänge BA Kommunikationsdesign und BA Objekt- und Raumdesign 
ZeitraumAnmeldungBearbeitungszeitraum
1. Verfahrensstufe
Begutachtung 
– Bescheid oder 
– Einladung 2. Verfahrensstufe
1* – WiSe 24/2501.01. – 30.04.01.03. – 30.05.im Juni
Studiengang BA Fotografie
Fristverlängerung01.01. – 30.04.01.03. – 30.06.im Juni
Studiengang BA Serious Games & Digital Knowledge
Fristverlängerung01.01. – 30.06.01.03. – 30.06.im Juni
Studiengänge BA Film & Sound
Anmeldefrist für das WiSe 24/25 ist der 30.April 2024!ganzjährig*01.03. – 30.05.im Juni
*Bitte melden Sie sich zwingend bis zum 30.04.2024 zum Eignungsfeststellungsverfahren an, wenn Sie sich für das WiSe 24/25 bewerben möchten!

Bewerbung für einen zulassungsfreien Bachelor-Studienplatz in drei Schritten:

SCHRITT 1 – Die Anmeldung 

Bitte melden Sie sich auf diesem Portal an, um an dem künstlerisch-gestalterischen Eignungsfeststellungsverfahren teilzunehmen. Für die Studiengänge Bachelor Fotografie, Kommunikationsdesign, Objekt- und Raumdesign und stehen Ihnen drei Zeiträume zur Auswahl. 

Hinweis: Bitte melden Sie sich zwingend bis zum 30.04.2024 zum Eignungsfeststellungsverfahren an, wenn Sie sich für das Wintersemester 2024/2025 bewerben möchten! 

Fristverlängerung beim Studiengang BA Serious Games und Digital Knowledge:
Der Anmeldezeitraum bzw. die 1. Verfahrensstufe verlängert sich bis zum 30.06.2024.

Fristverlängerung beim Studiengang BA Fotografie:
Der Bearbeitungszeitraum bzw. die 1. Verfahrensstufe verlängert sich bis zum 30.06.2024.

Wir empfehlen Ihnen, unterstützend zur Vorbereitung, für das anstehende Eignungsfeststellungsverfahren die Teilnahme an einer kostenlosen Mappen- und Studienfachberatung. Hier finden Sie die verfügbaren Termine.

SCHRITT 2 – Die künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung

Erste Stufe des Verfahrens - Einladung erhalten und Unterlagen hochladen
Sie erhalten frühestens zu Beginn des Bearbeitungszeitraums bzw. nach der Anmeldung eine Einladung per E-Mail mit detaillierten Informationen zum weiteren Ablauf der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung sowie die Aufgabenstellung. 

Bitte laden Sie Ihre Arbeitsproben und ggf. Hausarbeiten innerhalb des Bearbeitungszeitraums vollständig hoch. Unvollständige Bewerbungen werden nicht benotet.  

In der 1. Verfahrensstufe wird über die Zulassung zur zweiten Stufe des Verfahrens entschieden. Das bedeutet, dass Ihnen bei einem eindeutigen Ergebnis die Eignung, auch ohne Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe, zuerkannt bzw. nicht zuerkannt werden kann.

Zweite Stufe des Verfahrens - Interview, Kolloquium, Aufgabe
Bei einem nicht eindeutigen Ergebnis in der 1. Verfahrensstufe, werden Sie zur 2. Verfahrensstufe eingeladen. Die Einladung dazu erhalten Sie mindestens eine Woche vorher per E-Mail. Je nach Studiengang werden unterschiedliche Anforderungen, im Rahmen der 2. Verfahrensstufe, gestellt. Eine Übersicht über die Anforderungen der jeweiligen Studiengänge finden Sie hier.

Ergebnis
Das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie nach Begutachtung durch die Kommission per E-Mail

SCHRITT 3 – Die Studienplatzbewerbung

Wenn Sie die künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung bestanden haben, dann müssen Sie sich noch zentral für den Studienplatz bewerben (beginnend mit einer sogenannten "Selbstregistrierung").
Das können Sie innerhalb der folgenden Zeiträume auf den jeweiligen Portalen durchführen: 
Nicht-EU-Bewerbung     15.04. – 15.06.    uni assist
EU-Bewerbung               15.05. – 15.07.    Studienportal der FH

Weitere Informationen zum Thema „Bewerbung und Einschreibung zum Studium“ finden Sie auf den oben genannten Portalen und auf der Homepage der FH Dortmund unter „Studieren“.

Fristen zur studiengangsbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung 
für das Wintersemester 2025/2026 

 

Anmeldezeitraum
 auswählen

 

1. Verfahrensstufe

Bearbeitungszeitraum

 

2. Verfahrensstufe

BA Fotografie
BA Kommunikationsdesign 
BA Objekt- & Raumdesign
BA Serious Games & Digital Knowledge

01.05.24 – 31.08.24

01.07.24 – 30.09.24

im Oktober

01.09.24 – 31.12.24

01.11.24 – 31.01.25

im Februar

01.01.25 – 30.04.25

01.03.25 – 31.05.25

im Juni

BA Film & Sound

ganzjährig*

01.03.25 – 31.05.25

im Juni

*Anmeldefrist beachten!
Bitte melden Sie sich zwingend bis zum 30.04.2025 zum Eignungsfeststellungsverfahren an,
wenn Sie sich für das WiSe 25/26 bewerben möchten!

Bewerbung für einen zulassungsfreien Bachelor-Studienplatz in drei Schritten:

SCHRITT 1 – Die Anmeldung 

Bitte melden Sie sich auf diesem Portal an, um an dem künstlerisch-gestalterischen Eignungsfeststellungsverfahren teilzunehmen. Für die Bachelor-Studiengänge Fotografie, Kommunikationsdesign, Objekt- & Raumdesign und Serious Games & Digital Knowledge stehen Ihnen drei Zeiträume zur Auswahl. 

Hinweis: Bitte melden Sie sich zwingend bis zum 30.04.2025 zum Eignungsfeststellungsverfahren an, wenn Sie sich für das Wintersemester 2025/2026 bewerben möchten!

Wir empfehlen Ihnen, unterstützend zur Vorbereitung, für das anstehende Eignungsfeststellungsverfahren die Teilnahme an einer kostenlosen Mappen- und StudienfachberatungHier finden Sie die verfügbaren Termine.

SCHRITT 2 – Die künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung

Erste Stufe des Verfahrens - Einladung erhalten und Unterlagen hochladen
Sie erhalten frühestens zu Beginn des Bearbeitungszeitraums bzw. zeitnah nach der Anmeldung eine Einladung per E-Mail mit detaillierten Informationen zum weiteren Ablauf der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung sowie die Aufgabenstellung. 

Bitte laden Sie Ihre Arbeitsproben und ggf. Hausarbeiten innerhalb des Bearbeitungszeitraums vollständig hoch. Unvollständige Bewerbungen werden nicht benotet.  

In der 1. Verfahrensstufe wird über die Zulassung zur zweiten Stufe des Verfahrens entschieden. Das bedeutet, dass Ihnen bei einem eindeutigen Ergebnis die Eignung, auch ohne Teilnahme an der zweiten Verfahrensstufe, zuerkannt bzw. nicht zuerkannt werden kann.

Zweite Stufe des Verfahrens - Interview, Kolloquium, Aufgabe
Bei einem nicht eindeutigen Ergebnis in der 1. Verfahrensstufe, werden Sie zur 2. Verfahrensstufe eingeladen. Die Einladung dazu erhalten Sie mindestens eine Woche vorher per E-Mail. Je nach Studiengang werden unterschiedliche Anforderungen, im Rahmen der 2. Verfahrensstufe, gestellt. Eine Übersicht über die Anforderungen der jeweiligen Studiengänge finden Sie hier.

Ergebnis
Das Ergebnis der Eignungsprüfung erhalten Sie nach Begutachtung durch die Kommission per E-Mail

SCHRITT 3 – Die Studienplatzbewerbung

Wenn Sie die künstlerisch-gestalterische Eignungsprüfung bestanden haben, dann müssen Sie sich noch zentral für den Studienplatz bewerben (beginnend mit einer sogenannten "Selbstregistrierung").

Das können Sie innerhalb der folgenden Zeiträume auf den jeweiligen Portalen durchführen: 

Nicht-EU-Bewerbung    15.04. – 15.06.    uni assist
EU-Bewerbung               15.05. – 15.07.    Studienportal der FH

Weitere Informationen zum Thema „Bewerbung und Einschreibung zum Studium“ finden Sie auf den oben genannten Portalen und auf der Homepage der FH Dortmund unter „Studieren“.


Registrierung & Upload der freien Arbeiten: bis zum 30.06.2024
Zulassung zur ersten Verfahrenstufe: 01.07.2024 wir informieren sie per E-Mail.
Kolloquium zweite Verfahrensstufe:  05.07.2024 online per Webex
Bekanntgabe der Ergebnisse bis zum: 08.07.2024 - 12.07.2024 per E-Mail.

Alle Informationen hier: https://eignung.design.fh-dortmund.de/bewerbung-masterstudiengang-szenografie-und-kommunikation

Registrierung: vom 01.01.2024 bis zum 14.07.2024
Upload des Portfolios und der Unterlagen: bis zum 14.07.2024
Bekanntgabe der Ergebnisse bis zum: 25.07.2024 per Post versendet.

Alle Informationen hier: https://eignung.design.fh-dortmund.de/de/bewerbung-master-fotografie-photographic-studies

Registrierung: vom 01.01.2024 bis zum 16.02.2024
Upload des Portfolios und der Unterlagen: bis zum 16.02.2024
Zulassung zur zweiten Verfahrenstufe: 23.02.2024 - wir informieren sie per E-Mail.
Kolloquium zweite Verfahrensstufe: 01.03.2024, in Präsenz am Fachbereich, nur in begründeten Ausnahmefällen auf Anfrage online per Webex

Bekanntgabe der Ergebnisse bis zum: 08.03.2024 per Post versendet.

Alle Informationen hier: https://eignung.design.fh-dortmund.de/de/bewerbung-master-film

Registrierung: vom 01.01.2024 bis zum 16.02.2024
Upload des Portfolios und der Unterlagen: bis zum 16.02.2024
Zulassung zur zweiten Verfahrensstufe: wir informieren sie per E-Mail.
Kolloquium zweite Verfahrensstufe: wir informieren sie per E-Mail.

Bekanntgabe der Ergebnisse bis zum: 08.03.2024 per Post versendet.

Alle Informationen hier: https://eignung.design.fh-dortmund.de/de/bewerbung-master-editorial-design

Registrierung: vom 01.03.2024 bis zum 14.07.2024
Upload des Portfolios und der Unterlagen: bis zum 14.07.2024
Kolloquium zur Bewerbung: bei Bedarf und nach individueller Absprache.

Bekanntgabe der Ergebnisse jeweils ca. einen Monat nach Einreichung. Sie werden per Post versendet.

Alle Informationen hier: https://eignung.design.fh-dortmund.de/de/anforderungen-studiengang-ma-digital-design-informatik

Jeder Studiengang hat spezifische Anforderungen an die Materialien und Unterlagen die sie abgeben müssen. Die Informationen hierzu finden sie unter den folgenden Links.

  1. Anforderungen in der ersten und zweiten Stufe des Verfahrens für BA Studiengänge
  2. Anforderungen Studiengang Master Editorial Design
  3. Anforderungen Studiengang Master Film
  4. Anforderungen Studiengang Master Fotografie / Photographic Studies
  5. Anforderungen Studiengang Master Szenografie und Kommunikation
  6. Anforderungen Studiengang Master Digital Design (Informatik)


Für eine form- und fristgerechte Bewerbung auf einen Studienplatz ist es zwingend notwendig Ihre Bewerbung über das Studienplatzportal der FH Dortmund unter diesem LINK vom 01.12. bis zum 15.01. für ein Sommersemester und vom 15.05. bis zum 15.07. für ein Wintersemester abzugeben. Dies ist unabhängig von der Registrierung für das Eignungsfeststellungsverfahren nötig. Bitte registrieren sie sich dort erneut.